07.03.2014
Mit Hilfe einer Resolution wenden sich die Gemeinde Walheim und Württembergs Wengerter gegen mögliche neue Einschränkungen und Verbote bei der Bewirtschaftung von Weinbergsteillagen. Hintergrund ist die Diskussion um erweiterte Abstandsauflagen, die seitens des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgeschlagen wurden. In der Praxis würde dadurch der Pflanzenschutz aufgrund der weiter reduzierten Mittelauswahl faktisch unmöglich. Damit stünde der Weinbau in Steillagen, insbesondere in sehr arbeitsintensiven Mauerterrassen in den Flusstälern, kurzfristig vor dem Aus.
Da die Pflanzenschutzperiode naht, ist dringend eine schnelle, unbürokratische und vor allem dauerhafte Lösung gefragt, wie vonseiten des Weinbauverbandes Württemberg gefordert wird. Rein rechtlich ist der Helikoptereinsatz zum Pflanzenschutz infolge neuer Gesetzgebung, die zum Jahr 2012 inkraft getreten ist, verboten. Ausnahmen sind allerdings möglich, nur werden alljährlich die Rahmenbedingungen neu diskutiert, was der Praxis keinerlei Planungssicherheit ermöglicht.
Viele der kulturhistorisch und auch ökologisch wertvollen Terrassenlagen fallen umgehend brach, wenn dort nicht mehr auf den Pflanzenschutz per Hubschrauber zurückgegriffen werden könnte. Der aber bietet nach Ansicht des Weinbauverbands nicht nur arbeitspraktische Vorteile, sondern ist vor allem auch aus Umweltgesichtspunkten sinnvoll.
Bezüglich der misslichen Genehmigungssituation drängt der Weinbauverband bei den zuständigen Behörden daher auf umgehende Abhilfe. „Wir bitten dringend, die Erteilung der Genehmigungen sowie der Auflagen zu überdenken bzw. die Auflagen zu ändern“, heißt es etwa ineinem Schreiben an das BVL.
Resolution vom 27. Februar 2014
Bericht in der Stuttgarter Zeitung