20.02.2014
Der Weinbauverband Württemberg spricht sich in der laufenden Diskussion zur Weinbaureform in Form der von der EU beschlossenen Autorisierungsrechte für eine generelle Erweiterung der Anbauflächen nach den gesetzlichen Möglichkeiten sowie im Rahmen der bestehenden Rebenaufbaupläne und des Zeichens „gU Württemberg“ aus.
gU-würdige Neuanpflanzungen sollen zudem „im räumlichen Zusammenhang“ mit bestehenden Flächen entstehen können. Die Definition des Begriffes „räumlicher Zusammenhang“ soll erfolgen, sobald sich der Bund und die EU zum weiteren Verfahren geäußert haben. Eine Abstimmung mit dem Anbaugebiet Baden ist mit dem Ziel einer landeseinheitlichen Regelung geplant.
Die Entscheidung hat der Vorstand des Weinbauverbandes Württemberg nach einer ganztägigen Klausurtagung in Weinsberg getroffen, während der rechtliche, betriebswirtschaftliche und landschaftliche Aspekte von Experten unter anderem aus dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie vom Regierungspräsidium Stuttgart erläutert und intensiv diskutiert wurden.
Wichtig ist dem Verband vor allem, dass das Image des Württemberger Weins erhalten bleibt. Deshalb sollen auch keine Pflanzrechte aus den terrassierten Steillagen verlegt werden. Das Ergebnis der Diskussion wird jetzt unter anderem vom Ministerium geprüft und im Deutschen Weinbauverband eingebracht. Experten bewerten die Entscheidung so, dass Württemberg eine „elegante Lösung“ gefunden, damit „die Kirche im Dorf gelassen“ hat und seinen Betrieben Entwicklungschancen gibt. Maßgebend war auch, den Bürokratie-Aufwand zu minimieren. Verbandspräsident Hermann Hohl erwartet, dass die Diskussion noch das ganze Jahr 2014 andauert.