28.6.2015
Das Präsidium des Deutschen Weinbauverbandes e.V. (DWV) begrüßt die Initiative von Bundesminister Christian Schmidt, für die Beschlussfassung im Bundestag und Bundesrat einen gangbaren Weg für die Einführung des neuen Genehmigungssystems für Rebpflanzungen vorzubereiten. Nach zum Teil kontroversen Diskussionen zeichnet sich jetzt als gemeinsame Position aller an der Gesetzgebung beteiligten Institutionen ab, mit rund 300 Hektar pro Jahr neuer Anpflanzungen vorsichtig in das neue System zu starten, die berechtigten Interessen kleiner Anbaugebiete mit einer de minimis-Regelung zu berücksichtigen und ein einfaches Verwaltungsverfahren für die Vergabe neuer Genehmigungen einzuführen.
Das Präsidium des DWV lässt keinen Zweifel daran, dass die alleinige Schuld für die Rechtsunsicherheiten hinsichtlich des Systemwechsels bei der EU-Kommission liegt. Alle Weinbau treibenden Mitgliedstaaten hatten geschlossen für eine modifizierte Fortführung der bisherigen bewährten Pflanzrechteregelung und für mehr Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung in nationales Recht plädiert. Das DWV-Präsidium ist sich darin einig, dass die Regelungsmöglichkeiten des neuen Systems gemäß seiner Beschlüsse genutzt werden müssen, um die Abwanderung von Wiederbepflanzungsrechten aus traditionellen Kulturlandschaften, insbesondere aus dem Steillagenweinbau, zu verhindern. Das komplizierte EU-Recht schreibt hierfür als Voraussetzung vor, dass auf regionaler Ebene der Zuwachs an neuen Genehmigungen begrenzt wird. Das DWV-Präsidium spricht sich deshalb einmütig dafür aus, dass in allen Bundesländern eine Obergrenze für neue Genehmigungen für Rebpflanzungen für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung („Qualitätsweinbaugebiete“), mit geschützter geografischer Angabe („Landweine“) und für Weine ohne spezifische geografische Angabe („Deutscher Wein“) festgelegt werden. Um den Wert der Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung und mit geschützter geografischer Angabe zu schützen, sollen die neuen Genehmigungen für Weine ohne Herkunftsangabe sehr niedrig festgelegt werden. Die Entscheidung ist laut Weingesetzentwurf von den Landesregierungen auf Empfehlung der berufsständischen Organisationen zu treffen.
Der DWV weist darauf hin, dass Gespräche mit den Kollegen aus anderen Mitgliedstaaten gezeigt haben, dass sie alle Schwierigkeiten mit der Einführung des neuen Systems haben und daher fordern, den EU-Rahmen unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität so rasch wie möglich abzuändern.