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Wege zur Landesweinprämierung

Feste Anstellungstermine oder über die Qualitätsweinprüfung

Die Präsentation der Ergebnisse der Landesprämierung auf der Flasche erlebt eine Renaissance. Damit lässt sich sowohl gegenüber den Endverbrauchern im Direktvertrieb als auch dem Handel eine höhere Wertschöpfung für Weine und Sekte erzielen.

Der übliche Weg zur Landesweinprämierung ist die Einreichung der abgefüllten Weine zu den festen Anstellungsterminen, Termine siehe unten.

Damit Großes Gold, Gold oder "Ausgezeichnet" rechtzeitig zur Abfüllung und Etikettierung in einem Arbeitsgang auf die Flasche kommen können, sind alternativ folgende Wege denkbar:

1. Anstellung als Tankprobe. Nach positivem Bescheid Abfüllung einer Teilmenge der Partie sowohl für die Identitätsprüfung als auch für eine der fünfmal im Jahr stattfindenden Prüfungen zur Landesprämierung. Nach Verleihung einer Preismünze kann der Wein gefüllt und komplett ausgestattet werden. Bei der ersten abgefüllten Teilmenge muss es sich um eine realistische Verkaufsmenge, zum Beispiel 100 Liter, handeln.

2. Anstellung der Weine bzw. Sekte als Tankprobe zur Qualitätsprüfung. Nach positivem Bescheid Anstellung der Tankprobe bei der Landesprämierung. Nach Verleihung einer Preismünze kann der Wein gefüllt und komplett ausgestattet sowie bei der Qualitätsprüfung als auch der Prämierung zur Identität vorgestellt werden.

Feste Anstellungstermine 2015:

Probentermin 3-2015
Anstellung am 19./20. März 2015
Verkostung am 30. März / 1. April 2015

Probentermin 4-2015
Anstellung am 5./6. Mai 2015
Verkostung am 19./21. Mai 2015

Probentermin 5-2015
Anstellung: 4./5. August 2015
Verkostung: 25. bis 28. August 2015

Grundsätze der Prämierung

 

 

 

Grundsätze der Prämierung