02.06.2012
Der Betrieb von Fahrzeugen mit Anbaugeräten im öffentlichen Verkehrsraum stellt den Nutzer vor teilweise große Herausforderungen. Je nach Art des Anbaugerätes und des Trägerfahrzeuges sind vielerlei Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat dafür ein „Merkblatt für Anbaugeräte“ entwickelt. Die Polizeidirektion Heilbronn hat die wichtigsten Regelungen für die Mitglieder des Weinbauverbandes Württemberg zusammen gestellt. In der Juni-Ausgabe Rebe & Wein fasst Weinbauberater Lothar Neumann vom Landwirtschaftsamt am Landratsamt Heilbronn das Thema zusammen. weitere Infos