• home
  • archiv
    • archiv 2021
    • archiv 2020
    • archiv 2019
    • archiv 2018
    • archiv 2017
    • fachinfos archiv 2017
    • archiv 2016
    • fachinfos archiv 2016
  • weinland württemberg
  • weintourismus
    • weintouristische angebote
    • häuser der baden-württemberger weine
  • weinhoheiten
    • weinhoheiten on tour
    • historie württemberger weinköniginnen
    • historie deutscher weinköniginnen
  • weinbauverband württemberg
    • organisation
    • präsident hermann hohl
    • geschäftsführung
    • geschichte
  • weininstitut württemberg
  • schutzgemeinschaft g.u. württemberg
  • termine
  • landesprämierung
  • service
    • downloads
      • geschichte rebe & wein
      • abo-info
  • für mitglieder
    • fachinfos & angebote
  • datenschutzerklärung
  • impressum
home - news aktuell

News

24.09.2012

EU-Kommission macht unzureichende Vorschläge

Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt, dass die EU-Kommission in der dritten Sitzung der High Level Group am Freitag (21.9.) in Palermo erste Überlegungen zu einer Fortsetzung der Pflanz­rechteregelung vorgelegt hat. Allerdings sind die­se Vorschläge völlig unzureichend.

Der DWV lehnt, ebenso wie der europäische Erzeu­gerverband COPA-COGECA, den Kommissionsvor­schlag mit aller Entschiedenheit ab, die Pflanzrechte­regelung grundsätzlich auf Weine mit Herkunftsbezeichnungen zu beschränken und die Verantwortung Branchenorganisationen zu übertragen.

Das einzig Positive an dem Vorstoß der EU-Kommission ist nach Auffassung des DWV, dass sie mit ihrem Papier die Notwendigkeit einer Pflanzrechteregelung anerkennt. Präsident Norbert Weber: „Ich empfinde es als sehr bedenklich, dass sich die EU-Kommission Vorschläge des internationalen Weinhandels zu eigen macht und Forderungen des Europäischen Parlaments, der Mehr­zahl der Mitgliedstaaten und der europäischen Erzeu­gerorganisationen ignoriert.“

Der DWV unterstützt indessen die Vorschläge, die von den Weinbau treibenden Mitgliedstaaten unter Feder­führung Frankreichs in die Beratungen der High Level Group eingebracht wurden. Sie sehen eine Fortfüh­rung der bisherigen Regelung für alle Weinkategorien (Weine mit und ohne Herkunftsbezeichnung) mit drei Modalitäten vor: die Mobilität der Pflanzrechte und Flexibilität der Regelungen in den Mitgliedstaaten soll verbessert werden.

Die Mitgliedstaaten, die nur einen Hobbyweinbau (wie z.B. Belgien, Niederlande, Schwe­den u.a.) betreiben, sollen von der Regelung freige­stellt bleiben. Und um auf Weltmarktentwicklungen reagieren zu können, sollen neue Pflanzrechte durch einzelstaatliche Regelung über nationale Pflanzrechte­reserven vergeben werden können.

Unter Berücksichtigung der starken Positionierung des Europäischen Parlaments zugunsten einer Verlänge­rung der Pflanzrechteregelung bis 2030 (Dantin-Bericht) rechnet der Deutsche Weinbauverband damit, dass dieser Vorschlag, der bisher von allen großen Weinbau treibenden Mitgliedstaaten unterstützt wird, der Beschlussempfehlung der High Level Group Ende November zu Grunde liegen wird.

Der Präsident der AREV bedauert, dass er von der Hochrangigen
Gruppe der Europäischen Kommission nicht angehört worden ist

Jean-Paul BACHY, Präsident der Versammlung der Europäischen Weinbauregionen (AREV), war für den 21. September 2012 eingeladen worden, vor der 3. Hochrangigen Gruppe (HLG) der Europäischen Kommission die „Studie über die zu erwartenden sozioökonomischen und regionalen Auswirkungen der Liberalisierung der Pflanzrechte im Weinbau“, die Professor Etienne Montaigne von der Universität Montpellier durchgeführt hatte, vorzustellen.

Der Präsident und die Mitglieder der AREV hatten sehr beharrlich sein müssen, um schließlich von dieser 3. Hochrangigen Gruppe empfangen zu werden.

Nach einer kurzen Vorstellung der AREV und einer politischen Stellungnahme zum System der Pflanzrechte, die im Wesentlichen auf der Analyse der Studie von Prof. Montaigne fußte, wurde Präsident Bachy vom Vorsitzenden der Sitzung, dem Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung José Manuel Silva Rodriguez, das Wort entzogen.

Angesichts dieses im Widerspruch zu den Grundsätzen der Demokratie stehenden und  inakzeptablen Verhaltens eines Vertreters der Europäischen Kommission möchte Jean-Paul Bachy die politische Haltung der AREV zu den Pflanzrechten nochmals bekräftigen:

  1. keine Liberalisierung
  2. keine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Qualitätsstufen

Diese Situation bestärkt die AREV nur noch mehr in dem Willen, sich Gehör zu verschaffen und vor allem respektiert zu werden. Der Präsident und die Vizepräsidenten der AREV fordern die Präsidenten der europäischen Weinbauregionen und die Repräsentanten des Weinbausektors, die sich für diese Sache stark machen, dazu auf, am 7. November 2012 in Brüssel zusammenzukommen.

Bei diesem Treffen geht es darum, die Öffentlichkeit für die verheerenden Auswirkungen einer Liberalisierung der Pflanzrechte zu sensibilisieren, selbst wenn sie sich auf Weine ohne geographische Angabe beschränken sollte (wie es die Europäische Kommission am 21. September 2012 befürwortet hat).