15.10.2012
Formulare sowie Erläuterungen zum Antrag auf Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen für das Durchführungsjahr 2013 gibt es im Anhang. Das Paket hat einen Umfang von 14 Seiten.
Besonders zu beachten sind:
- Zusatzinformation des Landwirtschaftsamtes
- Antragsfrist ist 31.12.2012 (Auschlußfrist!!!)
- BAnträge zur Vermeidung längerer Wartezeiten frühestmöglich stellen. Es wird empfohlen, diese persönlich beim Landwirtschaftsamt abzugeben.
- Die Fördersätze wurden auf 5.000.- / 10.000.- / 15.000.- € geändert
- Die beantragte Fläche (dies gilt für Tröpfchenbewässerung und Pflanzung) wird auf dem Flurstücksverzeichnis in der Spalte "bestockte Rebfläche nach Pflanzung" eingetragen
- Mit der Rodung der Anlage kann auch bereits vor Antragstellung begonnen werden
- Die Bedingungen (Bestellungen, Beschaffung, Fristen) bei Installation von Tröpfchenbewässerungen sind penibel zu beachten (s. Erläuterungen Code 90)
- Auch brach liegende Flächen können beantragt werden
- Für Flächen, die seither nicht vom Antragsteller bewirtschaftet wurden, muss ein Nachweis (Kaufvertrag, Pachtvertrag, vereinfachte Pachtvereinbarung auch innerhalb der Familie) vorgelegt werden. Auf dem
Nachweis ist die Weinbaukarteinummer (99999999….) des Vorbewirtschafters deutlich zu vermerken
- Auch die Sachbearbeiter des Gemeinsamen Antrags geben bei Unklarheiten gerne Auskunft Flächen