22.05.2014
Vor Kurzem wurden die Beitragsbescheide aus der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung zugestellt. Der Weinbauverband Württemberg prüft derzeit eine Verbandsklage, denn die Erhöhungen erreichen bis 2017 eine nicht akzeptable Höhe (bis zur Verdreifachung) - und dies trotz der Einrichtung eines Bundesträgers, was an sich Kosten sparen sollte.
In Rücksprache mit den Kollegen des Badischen Weinbauverbandes wurde ein Widerspruchsschreiben entworfen, welches Betriebe innerhalb der vierwöchigen Fristwahrung an den Sozialversicherungsträger senden können.
Bitte ergänzen Sie die Vorlage zum Widerspruch mit Ihren persönlichen Daten und achten Sie darauf, dass Sie die richtige Verwaltungsstelle im Briefkopf einfügen (in unserem Beispiel die Verwaltungsstelle Stuttgart) - Weingärtnergenossenschaften können das Schreiben gerne an ihre Mitglieder weiterleiten.
Übrigens: das Einlegen eines Widerspruchs befreit nicht von einer Bezahlung – die muss in jedem Fall geleistet werden. Würde der „Verbandsklage“ Recht zugesprochen, bestünde aber die Chance auf Rückbezahlung sozusagen unberechtigt angeforderter Beiträge.
Aus aktuellem Anlass folgende Erinnerung: Die Nutzung von gesundheitsbezogenen Begriffen wie "bekömmlich", "für Diabetiker geeignet" oder "gesund" bei der Beschreibung und Bewerbung alkoholischer Getränke ist unzulässig!
Aufgrund der strikten rechtlichen Einschränkungen raten wir zur Vorsicht bei der Verwendung gesundheitsbezogener Angaben insbesondere bei alkoholischen Getränken. Aus Rheinland-Pfalz erreichen uns Meldungen, dass einige Winzer bereits entsprechende Abmahnungen erhalten haben. Zur „Vorbeugung“ sollten Betriebe, die derartige Begriffe in der Weinbeschreibung nutzen, diese umgehend insbesondere von den Internetseiten und Webshops entfernen, da sie dort ohne größeren Aufwand von „Abmahnwilligen" eingesehen werden können.
Auch Preislisten, Flyer etc. sind entsprechend zu überprüfen. Wer bereits eine Abmahnung erhalten hat, sollte umgehend reagieren und sich rechtlichen Rat einholen. Die wvw-Vertragsanwälte Troßbach, Geyer & Peterle wurden diesbezüglich von uns bereits in Kenntnis gesetzt.
Und noch ein juristischer Hinweis: Im Juni 2014 müssen alle Widerrufsbelehrungen der Online-Shops an das neue Verbraucherschutzrecht angepasst sein. Wir hatten hierüber bereits informiert (Rundschreiben vom Juni 2013). Hilfestellungen zur Erstellung einer Widerrufsbelehrung finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter folgendem Link: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Muster_fuer_die_Widerrufsbelehrung_gueltig_ab_4_August_2011.html. Bitte dringend beachten!
Bei Unklarheiten fragen Sie gerne nach einem kostenlosen „Beratungsgespräch“, Termine erhalten Sie im Büro des Weinbauverbandes.