24.06.2014
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der Abgaben an den Deutschen Weinfonds in vollem Umfang bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts ist eine zentrale Absatzförderung im Bereich der Weinwirtschaft aufgrund der besonderen Gegebenheiten in diesem Sektor unverändert gerechtfertigt.
Wie das Gericht betonte, sei die Erfüllung der Aufgabe, die Qualität und den Ruf des deutschen Weins insgesamt zu verbessern, für die deutsche Weinwirtschaft besonders bedeutsam und ihr insgesamt evident nützlich.
Der Vorstand des Deutschen Weinfonds, Monika Reule, zeigte sich unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils erleichtert. "Damit haben wir nach fünf Jahren der juristischen Auseinandersetzungen endlich Rechtssicherheit. Wir freuen uns sehr, dass mit dem Urteil nicht nur die Notwendigkeit eines Gemeinschaftsmarketings für deutschen Wein, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Finanzierungsgrundlage bestätigt wurde", so Reule. Sie sei immer überzeugt gewesen, dass auch das Bundesverfassungsgericht letztlich, wie bereits alle Fachgerichte zuvor, die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe bestätigen würde.
"Wir werden uns nun schnell mit allen Kreisen der Weinwirtschaft an einen Tisch setzen und partnerschaftlich besprechen, wie wir das Gemeinschaftsmarketing für deutsche Weine im In- und Ausland im Sinne aller Beteiligten noch schlagkräftiger machen können", erläuterte Reule die nächsten Schritte. Dankbar sei sie insbesondere all denjenigen, die die Abgaben in den vergangen Jahren ohne Widerspruch weiter gezahlt hätten und damit die Arbeit des Gemeinschaftsmarketing weiter ermöglicht und unterstützt hätten.
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Der Präsident des Deutschen Weinbauverbandes und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des Deutschen Weinfonds, Norbert Weber, ist über die Karlsruher Entscheidung hocherfreut. „Nachdem alle vorinstanzlichen Entscheidungen, einschließlich des Bundesverwaltungsgerichts, die Verfassungsmäßigkeit des nationalen und gebietlichen Gemeinschaftsmarketings bestätigt haben, besteht nunmehr mit der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts endlich Rechtssicherheit.“, so der DWV-Präsident.
„Angesichts der Struktur der deutschen Weinwirtschaft mit ihren im internationalen Vergleich sehr klein- und mittelständisch strukturierten Unternehmen ist ein solidarisch finanziertes Gemeinschaftsmarketing für deutschen Wein unbedingt notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Weine gegenüber der internationalen Konkurrenz zu gewährleisten,“ führte der DWV-Präsident weiter aus.
Mit der Erhebung einer Sonderabgabe, die zu hundert Prozent von der Weinwirtschaft erbracht werde, habe der Gesetzgeber eine verlässliche Grundlage für die Arbeit des Gemeinschaftsmarketings geschaffen. Damit sei sichergestellt, dass alle Erzeuger und Vermarkter von deutschem Wein sich in Form einer Sonderabgabe an der Finanzierung beteiligen und damit ein „Trittbrettfahrertum“ ausgeschlossen ist, so Weber.