Pheromongemeinschaften & Berufsgenossenschaft +++ Neues Förderprogramm Handarbeitsweinbau +++ Spätfrostschäden 2017 - Infos & Beihilfeangebot +++ "Speckgürtel"-Erlass des MLR +++ Neue Düngeverordnung +++ Neues Beratungsangebot "Homepage & Weinshop"
21.12.2017
Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir wünschen unseren Mitgliedern sowohl ein gutes Weihnachtsgeschäft als auch geruhsame und harmonische Tage im Kreis ihrer Familie.
Gleichzeitig richten wir den Blick ins neue Jahr 2018: Zum Beispiel stehen im Februar wieder die Bezirksversammlungen an, zu denen wir herzlich einladen. Hier unser Flyer mit den einzelnen Terminen zum Download.
Hinweis für die Praxis: Aktuell wird auf Bundesebene über ein neues, "verschlanktes" und an die EU-Systematik angepasstes Bezeichnungsrecht diskutiert, das die Herkunft des Weines in den Vordergrund rückt. Diese Steilvorlage nehmen wir auf Württemberg-Ebene an. Aus diesem Grund laden der "Weinbauverband Württemberg" bzw. die "Schutzgemeinschaft gU Württemberg" jeweils 1 Stunde vor Beginn der öffentlichen Bezirksversammlung zu einer internen Diskussionsrunde mit den Praxisbetrieben Bezirks über: "Ideen zum Einstieg in ein neues Bezeichnungsrecht (Herkunftssystematik gU Württemberg)".
Wir freuen uns auf reges Interesse!
4.12.2017
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat zur Klarstellung des Unfallversicherungsschutzes von Pheromongemeinschaften eine Information veröffentlicht. Zum Download
18.11.2017
Bei der Mitgliederversammlung des Weinbauverbandes Württemberg im April 2017 wurde der Tagesordnungspunkt „Beitragsgestaltung“ abgesetzt. Wie angekündigt ist seitens des Weinbauverbandes eine Kommission zur Beitragsgestaltung eingesetzt worden, in der alle Gruppierungen der Württemberger Weinwirtschaft entsprechend vertreten waren. Im Rahmen einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung muss nun noch endgültig über den Vorschlag zur künftigen wvw-Beitragsgestaltung abgestimmt und beschlossen werden.
Zur Reduzierung des Anreiseaufwandes für Teilnehmer am Württemberger Weingipfel wurde die Außerordentliche Mitgliederversammlung auf den "Gipfelsamstag" terminiert. Gastgeber wird die WG Heilbronn-Erlenbach-Weinsberg sein, die ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Einziger Tagesordnungspunkt ist, neben einem kurzen Bericht des Präsidenten zu aktuellen Dingen, die künftige Beitragsgestaltung des wvw. Anschließend, ab 13 Uhr, findet dann die offizielle Eröffnung des diesjährigen Württemberger Weingipfels in der Heilbronner Harmonie statt, an dem wieder rund 50 Betriebe einschließlich der jungen Gipfelstürmer von Wein.Im.Puls vertreten sein werden.
Außerordentliche Mitgliederversammlung
Samstag, 18. November 2017 (10 Uhr), Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach-Weinsberg (Binswanger Straße, Heilbronn)
Download Einladungsflyer
20.10.2017
Das Antragsverfahren zur Teilnahme am Förderprogramm Handarbeitsweinbau wurde gestartet. Antragsunterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden: Förderung Handarbeitsweinbau. Die Anträge sind fristgerecht beim zuständigen Landwirtschaftsamt einzureichen. Die Auszahlungsanträge sind im Verpflichtungszeitraum im Rahmen des "Gemeinsamen Antrags" - ertsmals also in 2018 - über das System FIONA zu stellen.
Zusätzliche Infos zum neuen Förderprogramm sind hier zu finden.
11.10.2017
Bezüglich der seitens des MLR umgesetzten Frostbeihilfe 2017 konnte der Weinbauverband noch einige Verbesserungen erreichen. Hierüber informiert ein Sonder-Rundschreiben. Bitte beachten Sie die Antragsfrist! Bis 30. Oktober 2017 müssen die Anträge beim zuständigen Landwirtschaftsamt sein!
Download Infoschreiben wvw
Weitere Hinweise zum Antragsverfahren Frosthilfe (Landratsamt HN)
14.9.2017
Aus den Vorschriften der neuen Düngeverordnung folgern unter anderem Aufzeichnungspflichten auch für kleinere Betriebe. Praxisrelevante Informationen zu Punkten, die Weinbaubetriebe künftig beachten müssen, hat das Ministerium Ländlicher Raum zusammengestellt; Link zu den Infos.
7.9.2017
Aufgrund der nahenden Lese tagte der Arbeitskreis Kirschessigfliege heute zum letzten Mal in diesem Jahr. Es ist nach wie vor keine grundsätzliche Behandlungsnotwendigkeit gegeben. Besonders Trollingerflächen sowie Rebanlagen im Randbereich sollten aber noch im Auge behalten werden. Lemberger ist bis dato ohne Probleme. Bitte beachten Sie weiterhin die aktuellen Rundschreiben der Weinbauberatung z.B. aus Heilbronn, hier zum Download.
6.9.2017
Wie ist aus bezeichnungsrechtlicher Sicht mit Flächen im sogenannten Speckgürtel zu verfahren? Hierzu hat das MLR Baden-Württemberg eine "Vorgriffsregelung" erlassen.
Flächen mit genehmigten Pflanzungen von Keltertraubensorten, die außerhalb der bisherigen Abgrenzung der Anbaugebiete, aber innerhalb der um 100 Meter erweiterten Zone des Anbaugebietes liegen, werden dem g. U. bzw. b. A. „Württemberg“ zugeordnet
Die wichtigsten Punkte aus der Vorgriffsregelung des MLR:
- Flächen mit genehmigten Pflanzungen von Keltertraubensorten, die außerhalb der bisherigen Abgrenzung der Anbaugebiete, aber innerhalb der um 100 Meter erweiterten Zone des Anbaugebietes liegen, werden dem g. U. bzw. b. A. „Württemberg“ zugeordnet. Für die auf diesen Flächen gewonnenen Weinbauerzeugnisse kann unter Einhaltung der rechtlichen Regelungen zusätzlich der Name des Weinbaubereichs, in dem diese Flächen gelegen sind, genutzt werden. Großlagen- und Einzellagenbezeichnungen können für diese Produkte vorerst nicht genutzt werden. Die neuen Anbauflächen sind also zunächst „lagenfrei“ (Achtung bei Verschnitt!).
- Für Weinbauerzeugnisse aus Pflanzungen, die außerhalb dieser um 100 Meter erweiterten Anbaugebietsgrenze resultieren und deren Ursprung daher nicht geographisch geschützt ist, gelten die rechtlichen Regelungen für Erzeugnisse ohne geschützte Ursprungsbezeichnung und ohne geschützte geographische Angabe („Deutscher Wein“ / „Wein ohne Herkunft“).
- Die Vorgriffsregelung wird auch für die in den Änderungsanträgen genannten Keltertraubensorten zur Ergänzung der Liste der zugelassenen Keltertraubensorten angewandt.
- Bedauerlich: Die Vorgriffsregelung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Genehmigung bzw. eines Widerrufes durch die EU-Kommission (das nationale Vorverfahren ist abgeschlossen). Das Risiko einer späteren, ggf. modifizierten Entscheidung verbleibt also zunächst beim Betrieb (wogegen wir uns nach wie vor wehren).
Download aktuelle Produktspezifikation für die gU "Württemberg" bzw. entsprechende Bekanntmachung im Staatsanzeiger. Ab Seite 6 das "Lastenheft", die Seiten davor enthalten einige inhaltliche sowie formale Angaben zum durch die BLE genehmigten Änderungsantrag.
6.9.2017
Das MLR Baden-Württemberg hat informiert, dass der Rückumstellungszeitraum für Öko-Betriebe, die am "Phosphonatversuch" teilgenommen haben, auf 1 Jahr verkürzt werden konnte. Einer Vermarktung der 2017er Ernte als Bio-Ware stehe also auch vor diesem Hintergrund nichts mehr im Wege.
1.9.2017
Die LVWO Weinsberg hat weitere Bonituren auf Eiablage durchgeführt. Nach wie vor gilt, dass erhöhte Achtsamkeit sinnvoll ist. Dies betont die Arbeitsgruppe "Kirschessigfliege" des Weinbauverbandes im Anschluss an die gestrige Sitzung nochmals.
Wie bekannt, sind Rebsorten unterschiedlich attraktiv für die KEF. Erhöhte Aufmerksamkeit gilt bei dünnschaligen roten Sorten (Dornfelder, Acolon, Portugieser, Trollinger). Aber auch die Lage der Weinberge und damit das mögliche Einwanderungspotenzial von Nebenflächen gilt es zu bedenken. Dringend zu beachten ist in jedem Fall der mögliche Lesetermin.
Die Arbeitsgruppe des Weinbauverbandes empfiehlt, wo möglich, einer möglichen Behandlung mit Spintor (Wartezeit!) die frühere Lese zu vorzuziehen. Mit Beginn der Hauptlese, die für das Unterland am 11. September 2017 erwartet wird, sollen Behandlungen grundsätzlich vermieden werden. Dringend zu empfehlen ist ggf. eine Abstimmung mit dem Vermarktungsbetrieb, der die Lage vor Ort im Detail beurteilt.
Bitte beachten Sie unbedingt nochmals den Hinweis, dass eine vorbeugende Pflanzenschutzbehandlung wirkungslos ist. Auch KEF-unempfindliche Rebsorten (weiße Sorten, Burgunder, auch Lemberger) benötigen in der Regel keinen Pflanzenschutz. Dies gilt ganz besonders, wenn sich die Anlagen auf einem hohen phytosanitären Niveau befinden (gemulcht, luftige Laubwand; was sehr verbreitet der Fall ist).
Download aktuelle Info der Weinbauratung Heilbronn
1.9.2017
Das MLR hat jetzt Informationen zur Frostbeihilfe 2017 verbreitet. Anträge können ab dem 11. September 2017 über die jeweils zuständigen Landwirtschaftsämter gestellt werden.
Grundsätzlich ist eine aufwändige einzelbetriebliche Betrachtungsweise vorgesehen. Grundvoraussetzung wird sein, dass eine Mindestschadensschwelle von 30 Prozent erreicht wird. Ist diese überschritten, wird der monetäre Gesamtschaden unter Einbeziehung der Preise errechnet. Basis hierfür ist ein Vergleich des Jahres 2017 mit dem vorangegangenen Drei- bzw. Fünfjahreszeitraum. Das MLR strebt an, „bis zu 50 Prozent des Gesamtschadens“ über einen Zuschuss auszugleichen, der dann Anfang 2018 ausbezahlt wird.
Auch Nebenerwerbsbetriebe können dieses Mal profitieren. Die Untergrenze für Zuwendungen liegt allerdings bei mindestens 3.000 €. Der Zuwendungshöchstbetrag beträgt maximal 50.000 € je Unternehmen, in begründeten „Härtefällen“ gibt es maximal 150.000 €. Zuwendungen über 50.000 Euro werden in Verbindung mit einem durch die L-Bank Baden-Württemberg refinanzierten Darlehen gewährt, das bei der Hausbank aufgenommen wird (Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre).
Antragstellung:
Anträge auf Frosthilfe können von 11. September bis 30. Oktober 2017 beim zuständigen Landratsamt (Landwirtschaftsamt) gestellt werden. Die Formulare sind im Internet auf der Homepage des MLR zu finden. Hier wurde auch eine aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht. Derzeit klärt der Weinbauverband noch offene Verfahrensfragen.
1.9.2017
Das MLR Baden-Württemberg hat in Folge der außergewöhnlichen Witterungsbedingungen die unsererseits beantragte "Ausnahmsweise Säuerung" für alle Sorten zugelassen. Das Verfahren ist über die LVWO anzeigepflichtig!
Infoschreiben des MLR zum Download.
1.9.2017
Für Handarbeitslagen wurde ein Landesförderprogramm aufgelegt
Das lange diskutierte Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur Unterstützung von Handarbeitslagen wurde zwischenzeitlich von der EU notifiziert. Vorgesehen ist eine Unterstützung von bis zu 3.000 Euro pro Hektar, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages. Das MLR hat hierzu eine Pressemeldung herausgegeben; hier zum Download.
Verwaltungsvorschrift Handarbeitsweinbau des MLR, Download.
25.8.2017
Der Sonderwettbewerb um die "Besten Württemberger" wird in diesem Jahr wieder in zehn Weinkategorien sowie in der Kategorie Sekt ausgeschrieben. Annahme ist am 11. und 12. September 2017.
Die Siegerweine ermittelt eine separat zusammengestellte Jury, der neben speziell geschulten Verkostern des Berufsstandes auch Vertreter von Presse und Handel angehören, per Blindverkostung. Die Gewinner erhalten nicht nur eine Sonderplatzierung beim diesjährigen Württemberger Weingipfel in Heilbronn (18. und 19. November 2017), sondern sie können auch die Medaille „Großes Gold“ in der Flaschenausstattung nutzen.
Geehrt werden die Siegerbetriebe wieder in der Berliner Landesvertretung vor interessantem Publikum inklusive Möglichkeit zur Sonderpräsentation. Der Termin wurde auf Montag, 30. Oktober 2017 festgelegt, das ist der Montag nach den Baden-Württemberg Classics in Berlin. Erstmals gibt es hier eine enge Kooperation mit der DEHOGA Baden-Württemberg, so dass auch zahlreiche Fachbesucher aus der Gastronomie zu erwarten sind!
Nähere Infos zum "Besten Württemberger" unter dem Reiter "landesprämierung" bzw. unter folgendem Link.
24.8.2017
Am 24.8. tagte wieder die seitens des Weinbauverbandes eingesetzte Arbeitsgruppe „Kirschessigfliege“ (KEF), an dem Vertreter von Wissenschaft, Forschung und Praxis zum regelmäßigen Informationsaustausch zusammenkommen. Zwischenzeitlich sind in manchen Anlagen KEF-Eiablagen (Befall) festzustellen, insbesondere bei frühen Rotweinsorten (Acolon, Dornfelder).
Hinweis an die Praxis: Bitte behalten Sie diesbezüglich Ihre Weinberge im Auge und beachten Sie gegebenenfalls die Hinweise der amtlichen Weinbauberatung, die am 25.8.2017 das nächste Rundschreiben veröffentlicht (siehe unten). Bitte beachten Sie auch den Hinweis, dass eine vorbeugende Pflanzenschutzbehandlung wirkungslos ist.
Rundschreiben der Weinbauberatung Heilbronn vom 25.8.2017; Download.
3.8.2017
Die Arbeitsgruppe Krischessigfliege des Weinbauverbandes, die sich aus Vertretern von Praxis, Forschung und Beratung zusammensetzt, hat ihre Arbeit wieder aufgenommen. Die Situation ist bislang sehr ruhig, es sind keine Aktivitäten der KEF festzustellen. Nächstes Treffen: 17. August.
Bitte beachten Sie die Hinweise der amtlichen Beratung, zum Beispiel von Weinbauberater Roland Zipf, der aktuell wie folgt informiert:
"Die längeren Hitzeperioden in Kombination mit wenigen Vorfrüchten zur Populationsentwicklung sorgen aktuell für eine relativ geringe Ausgangspopulation und nur geringen Fangzahlen in den Weinbergen. Trockene, heiße oder windige Witterungsbedingungen sind für die Entwicklung der KEF eher ungünstig. Moderate Temperaturen und hohe Luftfeuchtigkeit begünstigen grundsätzlich die KEF. Das Monitoring auf Eiablage, als wichtiges Entscheidungskriterium zum Bekämpfungsstart, wird voraussichtlich in der zweiten Augustwoche bei frühreifen Rotweinsorten gestartet.
Die Zahlen der Fallenfänge und die Ergebnisse der Eibonituren können Sie im Internet bei Vitimeteo abrufenWeinbauliche Maßnahmen, wie gute Laubarbeit und Entblättern der Traubenzone (Sonnenbrandgefahr beachten) sollten bei den gefährdeten Sorten jetzt zum Abschluss gebracht werden. Eventuell geplante Ertragsregulierungsmaßnahmen sollten ebenso vor dem Farbumschlag erfolgen. Ab einem Reifegrad von etwa 60°Oe steigt die Attraktivität der Trauben für die KEF. Eine vorbeugende Bekämpfung im Weinbau ist nicht möglich. Ob und wann eine Bekämpfung sinnvoll ist, wird in den kommenden Wochen über die Rebschutzhinweise kommuniziert."
In der August-Ausgabe von Rebe & Wein wird ein von den Weinbauanstalten verfasstes Informationsblatt zur KEF veröffentlicht.
3.7.2017
Laut einer neuen Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums können bei der sog. teilweisen Entalkoholisierung von Wein Verfahrenserleichterungen gewährt werden, wenn der Alkoholgehalt der anfallenden Alkohol-Wasser-Mischung nicht mehr als 4 % vol beträgt. Nähere Infos finden sich in einem Rundschreiben des Deutschen Weinbauverbandes hier zum Download.
26.6.2017
Die Fachpresse hat berichtet: erstmals verlangt der Zoll separate Erklärungen für empfangene Agrardieselvergütungen und andere Steuerentlastungen! Hintergrund sind Anpassungen im EU-Beihilferecht.
1. Formular 1139 – „Selbsterklärung“ zu staatlichen Beihilfen (Abgabefrist: 30.9.)
2. Formular 1462 - Erklärung zu gewährten Steuerentlastungen im vergangenen Jahr. Bzw. alternativ das Formular 1463 zur "Befreiung" (Grenzwert: 150.000 €/Jahr in den letzten drei Jahren), was die Regel sein dürfte (unter 4., Paragraph 57 ankreuzen). ACHTUNG FRISTSACHE hierfür: 30. Juni 2017! Reine Weinbaubetriebe notieren unter 5. „Dauerkulturbau 0113“ oder ggf. zwei Nummern (einfach dahinter schreiben). Formular per Post oder Fax an den Zoll.
Für den Agrardieselantrag 2016 selbst gilt unverändert die Ausschlussfrist 30. September.
Nähere Infos finden Sie in einem Beitrag aus bwagrar zum Download.
22.6.2017
Die eigene Homepage gehört heutzutage einfach dazu. Angesichts immer wiederkehrender Abmahnwellen gilt es mehr denn je, die rechtlichen Gegebenheiten zu beachten - insbesondere wenn man einen eigenen Online-Shop unterhält. Darüber hinaus sind immer wieder Anpassungen in der Gestaltung, im Online-Marketing und bei der Suchmaschinenoptimierung notwendig.
Wer eine neue Homepage einrichten möchte oder seine vorhandene Homepage anpassen möchte oder wer mit dem Gedanken spielt, einen Online-Weinshop einzurichten, dem sei unsere neue Informationsveranstaltung empfohlen, die wir erstmals in Kooperation mit unserem Softwarepartner, der Fa. K&K-Software, anbieten. Bei Interesse kann im Anschluss daran ein individueller kostenfreier und unverbindlicher Beratungstermin vereinbart werden. In diesem Rahmen informiert der Gerolzhöfer Softwarespezialist über sein Angebot speziell für Verbandsmitglieder – von der günstigen Lösung bis hin zu einer sehr individuellen Umsetzung. Hierzu laden wir herzlich ein für Donnerstag, den 6. Juli 2017 um 9.30 Uhr (bis ca 11.30 Uhr). Anmeldung bis zum 4. Juli 2017.
4.5.2017
"Der Frosteinbruch in den Nächten vom 19. bis 21. April hat den Wein- und Obstbau im Land schwer getroffen. In diesem Ausmaß sprechen wir von einem mit einer Naturkatastrophe vergleichbaren Wetterereignis", stellt Ministerpräsident Winfried Kretschmann klar.
Die vorliegenden Berichte aus den einzelnen Regionen des Landes zeichneten teilweise ein katastrophales Bild. Das Land werde den betroffenen Betrieben deshalb im Rahmen von Sofortmaßnahmen zur Seite stehen. Kretschmann: "Es geht um die Sicherung der Existenz von unverschuldet in Not geratenen bäuerlichen Familienbetrieben".
Durch die Einstufung des Frostereignisses als vergleichbar einer Naturkatastrophe greife eine nationale Rahmenrichtlinie des Bundes, die die Voraussetzungen für finanzielle Hilfen schaffe. Die genaue finanzielle Schadenshöhe stehe im Detail aber erst zur eigentlichen Erntezeit fest.
Für die Zukunft sei angesichts des Klimawandels eine leistbare Versicherungslösung anzustreben. Und man will prüfen, inwieweit künftig, neben steuerlichen Billigkeitsmaßnahmen, auch eine (seitens des Weinbauverbandes wiederholt geforderte) steuerfreie Risikorücklage angelegt werden kann.
Hier gehts zur Pressemitteilung des Staatsministeriums.
4.5.2017
Für Bewirtschafter von Rebflächen, die kurzfristig eine Rebanlage aufgrund des aktuellen Frostschadens roden und sofort wieder bepflanzen möchten, wird aufgrund der außergewöhnlichen Situation ab sofort das Antragsverfahren zur Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach VO (EU) Nr. 1308/2013 für das Umstellungsjahr 2017 wieder eröffnet.
Hierzu sind folgende Schritte erforderlich:
1. Die Anträge müssen vor der Durchführung der Maßnahme in Papierform bis spätestens 15. Mai 2017 bei der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde eingegangen sein.
2. Ebenfalls muss der Auszahlungsantrag im Rahmen des Gemeinsamen Antrags elektronisch über das Programm "Flächeninformation und Online-Antrag" (FIONA) gestellt und
3. der komprimierte Antrag muss bis spätestens zum 15. Mai 2017 bei der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde eingegangen sein.
Das Antragsverfahren steht auch Betrieben offen, die in 2017 bereits einen Gemeinsamen Antrag gestellt und einen komprimierten Antrag zur Registrierung eingereicht haben. Der Antrag kann entsprechend ergänzt werden.
Leihgläser zum günstigen Preis
wvw-Mitglieder profitieren von einer Gemeinschaftsaktion mit Zwiesel Kristallglas. Bezogen werden kann das elegante Glas „Vina 1“ mit Doppeleiche (0,1 L sowie 0,25 L). Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, das "WeinLust"-Glas kostengünstig auszuleihen. Wie schon bisher sind auch die günstigeren "Sensus"-Gläser zu haben. Der wvw bietet 30% Mitgliederrabatt!
Download Bestellformular (.pdf) Download Bestellformular (.doc)VerpackungsVO: Rahmenvertrag wvw-Mitglieder können den seit 2017 geltenden Rahmenvertrag zur Lizenzierung von Verkaufsverpackungen mit der Fa. ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH nutzen. Nähere Infos erhalten Sie auf Anfrage bei der wvw-Geschäftsstelle.
Mustervorlage Pachtvertrag
Auf Initiative des wvw und der Heilbronner Rechtsanwaltskanzlei Troßbach, Geyer & Peterle wurde in Zusammenarbeit mit der Weinbauberatung sowie der LVWO Weinsberg ein Musterpachtvertrag für Rebland ausgearbeitet. Dieser steht unseren wvw-Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung: Download (ausfüllbare pdf-Datei).
-> Hinweis: Der Musterpachtvertrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Dennoch wird für den Inhalt des Formulars keine Haftung übernommen. Ein Vertrag regelt immer den Einzelfall. Nehmen Sie sich daher bitte Zeit, den Pachtvertrag durchzuarbeiten und anzupassen. Die Erfahrung zeigt: Was im voraus geregelt ist, vermeidet Konflikte im nachhinein!