11.03.2024
Der Weinbauverband Württemberg trauert um seinen langjährigen Präsidenten Hermann Hohl, der am Samstag im Alter von nur 68 Jahren verstarb.
Die Beisetzung findet statt am Samstag, 16. März 2024 um 13.30 Uhr auf dem Friedhof in 74182 Obersulm-Willsbach. Eine Kondolenzliste liegt bei der Trauerfeier aus.
29.02.2024
Auf seiner Jahresauftakt-Pressekonferenz informiert der Weinbauverband Württemberg über die schwierige Erlössituation. Den Strukturwandel möchte der Weinbauverband mitgestalten und nicht zu einem Strukturbruch werden lassen. Die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen und die Preispolitik des Handels kritisiert der Weinbauverband scharf.
Übergabe Jungwinzerpreis 2024 an das "Triebwerk" Heilbronn durch Vizepräsident Peter Albrecht (2. v.r.), Regina Klein/Rebe & Wein (3. v.r.) und Weinkönigin Larissa Salcher (2. v.l.), Foto: WVW
Zweifelsohne steht die globale Weinwirtschaft derzeit vor erheblichen Herausforderungen. Ein rückläufiger Weinkonsum in Kombination mit immer stärkeren gesellschaftlichen Anforderungen beschleunigen den Strukturwandel auch in Württemberg. Der Weinbauverband Württemberg setzt sich für einen nachhaltigen Weinbau der Zukunft ein, gibt aber zu bedenken, dass die Nachhaltigkeit im Sinne des Dreisäulenmodells ganzheitlich betrachtet werden muss. Während Verbraucher und auch die Politik in der Regel nur die ökologische Säule ins Auge fassen, spielen die ökonomische und vor allem die soziale Säule eine häufig untergeordnete Rolle.
Um den vom Weinbauverband angestrebten Zielen der Biodiversitätssteigerung und Pflanzenschutzmittelreduktion in Zeiten des Klimawandels gerecht zu werden, begrüßt Vizepräsident Peter Albrecht die seit vergangenem Jahr erhöhte Förderung bei der Neuanlage von Weinbergen mit pilzwiderstandsfähigen Rebsorten. "Der Weinbau befindet sich im Strukturwandel. Klimaresistente Rebsorten ermöglichen ein betriebliches Risikomanagement auch in schwierigen Jahrgängen und tragen dauerhaft zur Einkommenssicherung unserer Betriebe bei. Gleichzeitig senken wir den Aufwand an Pflanzenschutzmitteln."
Neben der Pflanzung neuer Rebsorten treibt den Verband ein möglicher Biodiversitätsverlust durch die Auflassung und Verbuschung gerodeter Weinberge um. Mittelfristig geht der Weinbauverband davon aus, dass bis zu 2.000 Hektar Rebfläche, vorrangig Steilstlagen, aus der Produktion genommen werden. Diesen Flächenrückgang möchte der Verband mitgestalten und die Erhaltung weinbaulicher Kerngebiete sicherstellen. In einem gemeinsam mit dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband und dem Badischen Weinbauverband abgestimmten Zukunftspapier "Weinbau 2030" fordert die Branche daher unter anderem die Förderung einer mehrjährigen Brachebegrünung. "Gebrachte Flächen sind geeignet, um dort beispielsweise notwendige Biotopvernetzungen oder Habitatsflächen umsetzen zu können- unter der Prämisse, dass benachbarte, weinbaulich genutzte Kerngebiete in ihrer Bewirtschaftung nicht negativ beeinträchtigt werden," fasst Weinbaupräsident Hermann Hohl mögliche gezielte Strukturveränderungen zusammen.
Erneut deutliche Kritik äußert der Weinbauverband an den Handelspartnern der Weinwirtschaft. "Im Lebensmittelhandel dominiert die Abnehmerseite aufgrund des Oligopols die Preise. Die Marktmacht ist auch seitens der Politik kritisch zu hinterfragen. Es muss sichergestellt werden, dass die Preise für die Erzeuger auskömmlich sind," kritisiert Vizepräsident Bernhard Idler die seit Jahren inflationsbereinigt fallenden Weinpreise. Große Handelsketten werben mit Regionalität, erkennen aber gleichzeitig nicht, dass die Erlössituation der Traubenproduzenten derzeit ökonomisch nicht nachhaltig ist und Betriebe teilweise bereits zur Aufgabe gezwungen wurden. Da auch die Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften sich zunehmend schwierig gestaltet, unterstützt der Weinbauverband die Diversifizierung und den Zuerwerb in Form von außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten, wie beispielsweise durch das Angebot von touristischen Weinerlebnissen oder Übernachtungsmöglichkeiten.
Die Babyboomer stellen den Großteil der Betriebsinhaber und stehen absehbar vor dem Renteneintritt. Der Weinbauverband geht davon aus, dass perspektivisch auch viele Haupterwerbsbetriebe keine Nachfolger finden werden. Jedoch beruht die landwirtschaftliche Altersvorsorge vorrangig auf einer Weitergabe des Betriebs und weniger auf einer gesetzlichen Rente. Der Verband fordert im Kontext der sozialen Nachhaltigkeit zwingend die Anpassung von Renten- und Steuerrecht, um gleichermaßen jungen und älteren Weingärtnern ein sicheres Alterseinkommen zu garantieren.
Einen wichtigen Aspekt bei der zukünftigen Ausrichtung des Weinbaugebiets spielt die Schutzgemeinschaft, die über die Herstellungsbedingungen Württemberger Weine entscheidet. Im vergangenen Jahr legte die Schutzgemeinschaft die Grundlage für die Ausgestaltung der von der Weinverordnung für 2026 vorgesehen Gebietsprofilierung. Langfristig werden beispielsweise Lagen- und Ortsweine nicht mehr in der 1,0 Liter Glasflasche erhältlich sein. Bei den Überlegungen zur ökologischen Nachhaltigkeit spielt auch die Verpackung eine wichtige Rolle: Die aus Württemberg stammende 0,75 Liter Mehrwegflasche ist nur ein Beispiel für die Zukunftsvision des Weinbaugebiets.
Riesling, Sauvitage und Souvignier Gris: Württembergs Weinbau passt sich an den Klimawandel an
Magdalena Dreisiebner, verantwortlich für die Qualitätsprüfung und Weinmarktverwaltung an der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg stellte aktuelle Zahlen zur strukturellen Entwicklung des Weinbaugebiets vor. Wie in den Vorjahren nahm die Anzahl der Weinbaubetriebe weiter linear um rund vier Prozent ab. Der Rückgang ist vorrangig auf kleine Betriebe mit einer Fläche unter einem Hektar Rebfläche zurückzuführen. Trotz des stetigen Strukturwandels bewirtschafteten in 2023 über die Hälfte der annähernd 7.000 Betriebe Württembergs weniger als 0,29 Hektar Rebfläche. Kleinparzellierte Weingärten und der hohe Anteil an Nebenerwerbsbetrieben prägen weiterhin die Kulturlandschaft und die Strukturen des Weinbaugebiets. Die Anzahl der Betriebe mit einer Rebfläche von über 10 Hektar und über 20 Hektar stieg im vergangenen Jahr weiter an.
26.02.2024
Die Novellierung des Weingesetzes und der Weinverordnung hat Auswirkungen auf die Einlagerung und Vermarktung aller Betriebe in Württemberg. Mit dem Wegfall der Leitgemeinde und der Voranstellung des Wortes "Region" vor Bereichs- und Großlagennamen ab dem Jahrgang 2026 wurde in einigen Bereichen des Weinbaugebiets über mögliche Umbenennungen und Neuabgrenzung von Großlagen und Bereichen diskutiert.
Im Dezember 2023 fasste die Schutzgemeinschaft Beschlüsse, sodass im nächsten Schritt die Umsetzung durch die Änderung in der Weinbergsrolle folgen kann. Über den Zeitpunkt der Umsetzung in den einzelnen Regionen möchten wir mit den jeweils betroffenen Vermarktungsbetrieben in Anwesenheit mit dem RP Stuttgart diskutieren.
Zu den Veranstaltungen laden wir Sie herzlich ein und sehen jeweils folgende Tagesordnung vor:
1) Bericht aus der Schutzgemeinschaft
2) Beschlüsse in der Region
3) Diskussion über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung
4) Sonstiges
Region Neckar-Alb
Beschlusslage:
a) Umbenennung des Bereichs Oberer Neckar in den Bereich Neckar-Alb
b) Die bisher dem Bereich Remstal-Stuttgart zugeordnete Großlage (GL) Hohenneuffen wird zukünftig dem Bereich Neckar-Alb zugeordnet.
Ort: Vinothek Weingärtnergenossenschaft Metzingen-Neuhausen e.G., Am Klosterhof 2, 72555 Metzingen
Datum: Mittwoch, 13. März 2024
Uhrzeit: 14.00 Uhr
Region Breitenauer See
Beschlusslage:
a) Umbenennung der GL Salzberg in GL Breitenauer See
Ort: Vinothek Weingut Erich Hirth/Inh. Nathalie Hirth, Löwensteiner Straße 76, 74182 Obersulm
Datum: Donnerstag, 14. März 2024
Uhrzeit: 09.00 Uhr
Region Remstal
Beschlusslage:
a) Umbenennung des Bereichs Remstal-Stuttgart in den Bereich Remstal
b) Die bisher dem Bereich Remstal-Stuttgart zugeordnete GL Hohenneuffen wird zukünftig nicht mehr dem Bereich Remstal zugeordnet.
Ort: Trollingersaal, Remstalkellerei eG, Kaiserstraße 13, 71384 Weinstadt
Datum: Montag, 18. März 2024
Uhrzeit: 09.00 Uhr
Region Hohenlohe
Beschlusslage:
a) Umbenennung der GL Lindelberg in GL Hohenlohe
b) Erweiterung der GL Lindelberg um die Flächen der GL Kocherberg
Ort: Saal der Weinkellerei Hohenlohe eG, Alter Berg 1, 74626 Bretzfeld
Datum: Freitag, 22. März 2024
Uhrzeit: 09.00 Uhr
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine vorherige formlose Anmeldung zu allen Veranstaltungen ausschließlich per Formular unter https://forms.office.com/e/tthn7nCwxS
Gerne steht Ihnen die Geschäftsstelle für Rückfragen zu den genannten Themen zur Verfügung.
14.02.2024
Bekanntlich wurde das Anwendungsverbot für glyphosathaltige Herbizide bis Ende Juni 2024 ausgesetzt. Für den Zeitraum ab Juli 2024 wird erwartungs-gemäß zeitnah über eine neue Pflanzenschutzanwendungsverordnung beraten und verhandelt.
Weiter Bestand hat das Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Herbiziden in Heilquellen- und Wasserschutzgebieten. Annähernd 20 Prozent unserer Weinbauflächen befinden sich in den genannten Gebietskulissen. Wie in den Vorjahren hatten wir, auch nach Rücksprache mit den Weinbauberatungen, für diverse Herbizide Sammelanträge nach § 22 (2) Pflanzenschutzgesetz beim LTZ Augustenberg gestellt. Aufgrund der Zulassung von "Beloukha" und "Focus Ultra" im Weinbau, werden wir für die Saison 2024 Einzelfallgenehmigungen ausschließlich für die Mittel "Select 240 EC" und "U 46 M Fluid" erhalten können.
Im Vergleich zu den Vorjahren sind wir gemäß geltendem Recht angehalten, beim Einreichen eines Sammelantrags eine aktuelle elektronische Betriebsliste mit allen notwendigen Angaben zu jedem Betrieb (Anschrift, Kultur, konkret geplante Anwendungsfläche) vorzulegen. Nach Prüfung besteht für den Weinbauverband keine Möglichkeit, beispielsweise über die Weinbaukartei an die notwendigen Informationen zu gelangen, sodass wir Ihre Daten abfragen müssen.
Um unseren Antrag rechtzeitig vor den ersten Anwendungen einreichen zu können, bitten wir Betriebe, die in 2024 planen "Select 240 EC" und/oder "U 46 M Fluid" in Heilquellen- und/oder Wasserschutzgebieten einzusetzen um Übermittlung Ihrer Daten bis zum 8. März 2024. Die Dateneingabe dauert keine zwei Minuten und erfolgt ausschließlich digital über folgenden Link: https://forms.office.com/e/guD2QrN6VJ
Wir weisen darauf hin:
Wertes Mitglied, gerne hätten wir Ihnen diesen zusätzlichen bürokratischen Aufwand erspart. Wie jedoch bereits angedeutet ist der Aufwand Ihrer Dateneingabe auf maximal zwei Minuten beschränkt.
Wir werden auf die Thematik auch in den ausstehenden Bezirksversammlungen hinweisen. Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
29.01.2024
Ransomware-Angriffe erfolgen u. a. über die Einschleusung von Schadprogrammen. Damit versuchen Angreifer ihre Opfer durch Verschlüsselung der Daten arbeitsunfähig zu machen und anschließend Lösegeld für die Entschlüsselung der Daten zu erpressen. Diese Sicherheitsvorfälle richten hohe wirtschaftliche Schäden an und kann jeden PC-Nutzer treffen. Um Weinbaubetriebe zu schützen, bietet die LVWO-Weinsberg eine Sensibilisierungskampagne an. Dabei werden Ransomware-Angriffe simuliert und zu ergreifende Schutzmaßnahmen aufgezeigt.
Einen ausführlichen Artikel zur Thematik finden Sie in der Februar Ausgabe der Rebe und Wein und online unter www.digital-sicher.jetzt
Der Projektverantwortliche an der Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg (LVG) Andy Höss bietet gemeinsam mit dem Weinbauverband eine Kurzschulung (ca. 30 Minuten) zur Thematik an. Diese findet statt am Mittwoch, 28. Februar 2024 um 13.00 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Personen beschränkt.
Bitte registrieren Sie sich vorab unter folgendem Link:
https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZMpdeqhqTosGdcckxuhn7dfoZ8YRXs18KwN
Den Link zur Teilnahme erhalten Sie dann automatisch per E-Mail. Sollte die Teilnehmerzahl nicht ausreichen, bieten wir kurzfristig einen zweiten Termin an. Rückfragen zur Thematik richten Sie gerne per Mail an Andy Höss (andy.hoess@digital-sicher.jetzt)
Für die Teilnahme entstehen keine Kosten.
04.01.2024
Die von der Bundesregierung gefassten Haushaltspläne sehen eine Streichung von Steuervergünstigungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die Kfz- Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge vor. In einer Stellungnahme hatte der Deutsche Weinbauverband (DWV) bereits am 19. Dezember 2023 auf die Auswirkungen für die Weinbranche hingewiesen.
Für Weinbaupräsident Hohl stehen die geplanten Kürzungen nicht nur im Widerspruch zu den ambitionierten Zielen des Ausbaus des nachhaltigen Weinbaus, sondern treffen die Weinbaubetriebe unmittelbar finanziell. "Es gibt keine großflächige Alternative zur Nutzung von dieselbetriebenen Traktoren in unseren topographisch anspruchsvollen Weinbergen. Durch den Fortbestand der Subventionierung im europäischen Ausland resultiert für unsere regionalen Wein- und Traubenerzeuger ein spürbarer Nachteil auf einem bereits sehr umkämpften internationalen Weinmarkt."
Der Deutsche Bauernverband (DBV) veranstaltet ab dem 8. Januar eine Aktionswoche, um gegen die Pläne der Bundesregierung zu demonstrieren. Der Weinbauverband Württemberg unterstützt die Positionen des DBV und ruft seine Mitglieder zur Teilnahme an den regionalen vom Landesbauernverband in Baden-Württemberg organisierten Kundgebungen auf. "Das Demonstrationsrecht ist ein wichtiges in unserer Verfassung verankertes Mittel zur freien Meinungsäußerung. Wir grenzen uns bereits im Vorfeld von Mitläufern ab, die nicht im Sinne der Sache demonstrieren oder die Aktionen im eigenen Interesse nutzen wollen", appelliert Hohl an die Winzer in Württemberg.
Terminhinweis:
Informationen über geplante Aktionen entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen des Landesbauernverbands und seiner Kreisverbände.
Hier geht's zu unserem Fachorgan
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"gU Württemberg" - geschützte Herkunft, garantierte Qualität: Unserer geschützten Ursprungsbezeichnung für Wein "gU Württemberg" liegt eine sogenannte Produktspezifikation zugrunde. Hier unsere Erzeugungsrichtlinien zum Download.
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Du willst Winzer/-in werden?
Im folgenden Video (Youtube) kannst Du die ersten Eindrücke sammeln:
Alle Informationen rund um diese abwechslungsreiche Ausbildung findest du hier.
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Unsere Geschäftszeiten:
Mo. - Fr.: 08.00 bis 12.00 Uhr
Annahme Qualitätsweinprüfung: werktäglich 7 Uhr bis 12 Uhr
Kontakt Weinbauverband:
Telefon: 07134 - 52 79 70
Mail: info@weinbauverband-wuerttemberg.de